Behandlungspflege

Pflege gemäß SGB XI

Behandlungspflege

Die Behandlungspflege umfasst sämtliche ärztlich verordneten medizinisch-pflegerischen Maßnahmen und wird ausschließlich von speziell geschultem Pflegepersonal, wie examinierten Pflegekräften, durchgeführt. Diese Leistungen sind in den Leistungskatalogen der Krankenkassen enthalten und bedürfen im Voraus der Genehmigung durch die Krankenkassen, bevor die anfallenden Kosten übernommen werden können.

Welche Aufgaben umfasst die Behandlungs­pflege?

Die Behandlungspflege beinhaltet verschiedene Aufgaben, die vom behandelnden Arzt verordnet werden. Dazu zählen unter anderem die Messung des Blutdrucks und des Blutzuckers, die Vorbereitung und Verabreichung von Medikamenten sowie das Anlegen und Wechseln von Verbänden. Des Weiteren gehören auch Tätigkeiten wie die Verabreichung von Insulin oder Injektionen, das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen sowie die Versorgung von Portsystemen bis hin zur Stomaversorgung zu den typischen Maßnahmen der Behandlungs­pflege.

Wer führt die Behandlungspflege durch?

Die Durchführung der Behandlungs­pflege obliegt ausschließlich qualifiziertem Pflegepersonal, darunter examinierte Pflegekräfte, die für diese Aufgaben speziell ausgebildet sind. Es ist wichtig sicherzustellen, dass diese Fachkräfte die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse besitzen, um die medizinischen Pflegemaßnahmen fachgerecht auszuführen.

 

Wir übernehmen für Sie:

  • Insulingabe/Injektionen
  • Medikamentengabe
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Verbandwechsel
  • Wundversorgung
  • Portversorgung (Ernährung über den Blutkreislauf) zur alleinigen oder ergänzenden Ernährung
  • Stomaversorgung

Innerhalb des Bereichs der Wundversorgung kooperieren wir eng mit erfahrenen „Wundmanagern“, die für die sorgfältige Dokumentation von Wunden verantwortlich sind und die Kommunikation mit dem Hausarzt koordinieren. Zudem übernehmen sie die Beschaffung von benötigtem Wund- und Verbandmaterial.

Medizinische Betreuung

Nach § 37 SGB V haben Versicherte Anspruch auf häusliche Krankenpflege in den folgenden Situationen:

Wenn eine Krankenhausbehandlung notwendig ist, diese jedoch nicht durchführbar ist (Krankenhausvermeidungspflege).
Wenn durch häusliche Krankenpflege eine stationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt werden kann (Krankenhausvermeidungspflege).
Wenn die Krankenpflege das Ziel ärztlicher Behandlung unterstützt (Sicherungspflege).
Bei schweren Krankheiten oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung (Unterstützungspflege).

Eine ärztliche Verordnung für häusliche Krankenpflege gemäß § 37 SGB V ist die Voraussetzung, um medizinisch relevante Pflegeleistungen von staatlich zugelassenen Pflegediensten durchführen zu lassen. Die Verordnung muss innerhalb von 3 Tagen bei der Krankenkasse eingereicht werden, um Genehmigung und Kostenübernahme zu ermöglichen.“

Betreuungsgruppe 1
  • Blutdruckmessung
  • Blutzuckermessung
  • Medikamentengabe
  • Richten von Injektionen
  • Injektionen s.c.
  • Auflegen von Kälteträgern
  • An- bzw. Ausziehen der Kompressionsstrümpfe (Kl:II-IV)
Betreuungsgruppe 2
  • Anlegen eines Kompressions­verbandes etc.
  • Blasenspülung
  • Instillation
  • Dekubitus-Behandlung Grad 2
  • Inhalation
  • Injektionen i.m.
  • Versorgung eines suprapubischen Katheters
  • Versorgung bei PEG
  • Stoma-Behandlung
  • Richten von Medikamenten
  • Medizinisches Teilbad zur Behandlung von Hautkrankheiten
Betreuungsgruppe 3
  • Versorgen und Überprüfen von Drainagen
  • Absaugen
  • Dekubitus-Behandlung Grad 3 und 4
  • Einlauf, Klysma, Klistier, digitale Enddarmausräumung
  • i.V. Infusionen
  • Katheterisierung der Harnblasse
  • Legen und Wechseln von Magensonden
  • Wechsel und Pflege der Trachealkanüle
  • Pflege des zentralen Venenkatheters
  • Verbände: Anlegen und Wechseln von Wundverbänden
  • Medizinisches Vollbad zur Behandlung von Hautkrankheiten
Betreuungsgruppe 4

(Verhandlungssache / Einzelvertrag)

  • Flüssigkeitsbilanzierung
  • Bedienung und Überwachung des Beatmungsgerätes
  • Spezielle Krankenbeobachtung

Individuelle Beratung bei einer Tasse Kaffee oder Tee?

Für uns ist die zwischenmenschliche Verbindung von großer Bedeutung. Daher würden wir uns freuen, Sie persönlich zu treffen, um Ihre individuelle Lebenssituation zu besprechen und Ihnen eine passgenaue Beratung anzubieten. Sie können ganz unverbindlich und kostenlos einen Termin mit uns vereinbaren, sei es bei uns in unseren Räumlichkeiten oder in Ihrem Zuhause. Nutzen Sie dafür unser Kontaktformular oder rufen Sie uns einfach an.

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Wir kommen gerne zu Ihnen!